§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung,

b) der Vorstand.

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Grundsätzlich obliegen ihr alle Angelegenheiten des Vereins. Sie kann über alle Vereinsangelegenheiten beschließen, sofern die zu beschließenden Punkte bei der Einberufung der Versammlung ordnungsgemäß in der Tagungsordnung mitgeteilt worden ist. Regelmäßige Tagungsordnungspunkte von ordentlichen Mitgliederversammlungen sind insbesondere:

a) die Abnahme der Jahresrechnung der Vereins und der Rechenschaftsbericht des Vorstandes,

b) die Entlastung des Vorstandes,

c) die Wahl des Vorstandes sowie die Wahl der Rechnungsprüfer.