§ 12 Stimmrecht

Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Taxi-Zentralen werden in der Mitgliederversammlung durch ihre gewählten Vorstände vertreten. Diese Vertretungsberechtigten haben eine Stimme und erhalten für jeweils 50 gemeldete Unternehmen eine weitere Stimme hinzu. Die Stimmenanzahl ist auf eine Höchstgrenze von 51 Stimmen festgesetzt.

Taxi-Zentralen haben bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer angeschlossenen Unternehmen der Geschäftsstelle in Düsseldorf zu melden. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Vorstand jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das darauf folgende Jahr festgesetzt.

Mit Ausnahme von Beschlüssen, die die Satzungsänderung, die Auflösung des Vereins oder die Abänderung des vom Vorstand festgesetzten Beitrages betreffen, gilt bei Abstimmung in der Regel der Beschluss als gefasst, der eine einfache Stimmenmehrheit auf sich vereinigt.