§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied steht unter dem Schutz des Vereins. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf Wahrung seiner Interessen.

Personenbezogene Daten des Mitgliedes dürfen ohne Zustimmung des Mitgliedes Dritten gegenüber nicht bekannt gegeben werden.

Jedes Mitglied ist berechtigt, an den Versammlungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Das Stimmrecht kann nur auf Familienangehörige und juristischen Vertreter des Mitgliedsunternehmen übertragen werden. Jedes Mitglied hat bei Auflösung des Vereins einen Anspruch auf die anteiligen Teil des bereinigten Vermögens und ein Anrecht auf die Benutzung der bis dahin vom Verein für das Personenverkehrsgewerbe geschaffenen Einrichtungen mobiler und immobiler Art.