§ 9 Rechte und Pflichten

Die aus der Mitgliedschaft entstehenden Rechte setzen jedoch die Erfüllung der Pflichten voraus.

Verpflichtet sind die Mitglieder insbesondere:

1. Die dem Verein erwachsenen Kosten, welche aus der Errichtung und Verfolgung des in 2 der Satzung festgelegten Vereinigungszweckes resultieren, durch Beiträge aufzubringen. Die Beitragsordnung und die Beitragshöhe setzt der Vorstand fest. Die Mitgliederversammlung kann die Festsetzung mit Mehrheit abändern.

2. Die Satzung des Vereins sowie Versammlungs- und Vorstandsbeschlüsse sind zu befolgen.

3. Betriebsübertragengen sowie Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Mitgliedes nebst jeder Anschriftenänderung sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.